Notarvertrag für zwei, nur ein Name auf dem Klingelschild

Ich arbeite seit sechzehn Jahren als Notarfachangestellte in einer Kanzlei in der Nürnberger Altstadt, gleich hinter der Lorenzkirche, wo mittags immer die Touristen mit ihren Bratwurstsemmeln auf den Stufen sitzen. Man sieht in diesem Beruf viel, aber man redet selten darüber. Diesmal mache ich eine Ausnahme, weil mir die Sache nicht aus dem Kopf geht.

Frau Renate Vogler kam an einem Dienstag im März zu uns, kurz vor Feierabend, mit einem Terminzettel, den sie sich extra für den späten Slot hatte geben lassen. Sechsundsechzig Jahre alt, pensionierte Buchhalterin, seit vierzig Jahren Eigentümerin eines Reihenhauses in Nürnberg-Mögeldorf. Ich kannte sie schon, weil sie vor elf Jahren mit ihrem verstorbenen Mann das Testament bei uns hatte aufsetzen lassen. Diesmal kam sie allein, mit einer Aktenmappe unter dem Arm, die aussah, als hätte sie sie extra für diesen Termin gekauft.

Ihr Sohn Matthias, dreiundvierzig, war vor zwei Jahren mit seiner Frau Jasmin und den Zwillingen bei ihr eingezogen, "nur übergangsweise", nachdem seine Softwarefirma in Erlangen pleitegegangen war. Frau Vogler hatte das Obergeschoss freigeräumt, ihr eigenes Schlafzimmer nach unten ins ehemalige Wohnzimmer verlegt, weil die Treppe für die Kinder mit dem Kinderwagen zu gefährlich sei, hatte Jasmin gesagt. Sie hatte die Nebenkosten allein weitergezahlt, weil "die beiden ja gerade wieder auf die Beine kommen". Zwei Jahre lang.

Der Auslöser war banal, wie so oft. Ende Februar hatte Frau Vogler beim Papierkram für die Grundsteuer festgestellt, dass ihr Sohn sich beim Einwohnermeldeamt als Hauptmieter der Wohnung im Erdgeschoss hatte eintragen lassen — mit einem Untermietvertrag, den angeblich sie selbst unterschrieben habe. Sie erinnerte sich an kein solches Papier. Als sie Matthias darauf ansprach, sagte er nur, das sei "wegen der Kindergeldstelle" gewesen, das habe sie doch abgesegnet, sie erinnere sich bloß nicht mehr richtig, sie werde ja auch nicht jünger.

Das war der Satz, den sie mir wiederholte, während sie in unserem Besprechungszimmer saß, die Hände um eine Tasse Pfefferminztee gelegt, die meine Kollegin ihr gebracht hatte. "Sie werde ja auch nicht jünger." Von ihrem eigenen Sohn.

Ich habe in diesem Job gelernt, nicht zu viel zu fragen, wenn jemand mit einer fertigen Entscheidung hereinkommt. Frau Vogler hatte keine fertige Entscheidung. Sie hatte eine Mappe mit dem Grundbuchauszug, eine Kopie ihres Testaments von 2015 und die Kontoauszüge der letzten vierundzwanzig Monate, in denen sie fein säuberlich jede Überweisung an die Stadtwerke Nürnberg markiert hatte. Zusammen kam sie auf einen Betrag: elftausendzweihundert Euro, die sie allein für Strom, Wasser und Heizung für einen Vierpersonenhaushalt gezahlt hatte, der eigentlich nicht ihrer war.

Notar Dr. Brenner, für den ich arbeite, hat sie dann ins Sprechzimmer gebeten. Ich habe die Akte vorbereitet und bin, wie es meine Aufgabe ist, dabeigeblieben, um das Protokoll zu führen. Man hört bei solchen Terminen nie die ganze Geschichte, nur den Ausschnitt, den jemand in vierzig Minuten unterbringen kann. Aber dieser Ausschnitt reichte.

Sie wollte zwei Dinge: den gefälschten — oder zumindest ihr unbekannten — Untermietvertrag beim Einwohnermeldeamt anfechten lassen, und ihr Testament ändern. Im alten Testament war das Haus zu gleichen Teilen an Matthias und seine Schwester Corinna gegangen, die in Bamberg lebt und mit der Sache nichts zu tun hatte. Frau Vogler wollte jetzt etwas anderes: dass das Haus zu Lebzeiten auf sie allein rückübertragen und mit einem lebenslangen Wohnrecht nur für sie selbst belastet würde — und dass Matthias und seine Familie eine Räumungsfrist von drei Monaten bekämen, notariell fixiert, mit ordentlicher Zustellung.

Dr. Brenner fragte sie zweimal, ob sie sicher sei, ob sie nicht erst mit ihrem Sohn sprechen wolle. Ich erinnere mich an ihre Antwort, weil sie so trocken kam, fast wie eine Zahl aus ihrer alten Buchhaltung: "Ich habe zwei Jahre mit ihm gesprochen. Jetzt spreche ich mit Ihnen."

Wir haben den Termin für die Beurkundung auf den folgenden Montag gelegt. In der Zwischenzeit — das erfuhr ich erst später, weil Frau Vogler es mir beim Unterschreiben erzählte, fast beiläufig, während sie den Kugelschreiber in der Hand drehte — ist etwas passiert, das die Sache für mich zu mehr machte als nur einem weiteren Aktenzeichen.

Matthias hatte am Wochenende Wind davon bekommen, dass seine Mutter beim Notar war. Nicht von ihr — sie hatte niemandem etwas gesagt —, sondern weil er in ihrer Aktenmappe, die sie im Flur auf der Kommode liegen gelassen hatte, unsere Visitenkarte gefunden hatte. Am Sonntagabend, sagte sie, sei er in ihr Zimmer gekommen, das ehemalige Wohnzimmer im Erdgeschoss, während im Fernsehen gerade der Tatort lief, den sie sich sonst nie entgehen ließ. Er habe sich auf die Bettkante gesetzt und gefragt, ob sie "wirklich vorhabe, ihre eigenen Enkelkinder auf die Straße zu setzen".

Sie hatte den Fernseher nicht ausgeschaltet. Sie hatte nur den Ton leiser gestellt und gesagt, die Kinder könnten bleiben, solange sie wollten — bei ihrem Vater, in einer Wohnung, die er sich selbst suche und selbst bezahle. Dann hatte sie den Ton wieder lauter gedreht.

Am Montag kam sie pünktlich zu uns, zehn Minuten vor der Zeit, wie sie es immer tat. Dr. Brenner las den Urkundentext vor, Paragraph für Paragraph, wie es das Gesetz verlangt: die Rückübertragung des Miteigentumsanteils, das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht zugunsten von Renate Vogler, die Aufhebung sämtlicher vorheriger letztwilliger Verfügungen zugunsten von Matthias bezüglich der Immobilie, die neue Regelung, wonach Corinna nach dem Tod der Mutter Alleinerbin des Hauses würde. Und die Nutzungsentschädigung: eine einmalige Zahlung von elftausendzweihundert Euro, die Matthias binnen sechs Wochen an seine Mutter zu leisten hatte — exakt der Betrag, den sie in den Stadtwerke-Abrechnungen zusammengerechnet hatte, notariell tituliert, damit sie im Zweifel vollstrecken lassen konnte.

Ich reichte ihr den Stift. Sie unterschrieb mit der ruhigen, gleichmäßigen Schrift einer Frau, die vierzig Jahre lang Kassenbücher geführt hat. Keine zitternde Hand, kein Zögern über der Zeile.

Danach faltete sie ihre Kopie der Urkunde einmal in der Mitte, steckte sie in die Innentasche ihrer Handtasche — nicht in die Aktenmappe, sondern in die Handtasche, wie etwas, das sie ab jetzt immer bei sich tragen wollte — und fragte mich an der Tür, fast wie nebenbei, ob wir wüssten, wie lange ein Schlüsseldienst in Mögeldorf normalerweise brauche, um an einem Werktag ein neues Schloss einzubauen.

Ich habe ihr die Nummer einer Kanzleikontakt-Empfehlung notiert, die wir manchmal an Mandanten weitergeben. Was ich nicht weiß, ist, wie das Gespräch zu Hause verlaufen ist, als Matthias von der Zustellung erfuhr, oder ob er tatsächlich in drei Monaten auszieht. Das sehe ich in meiner Akte nicht mehr. Ich weiß nur, dass Frau Vogler zwei Wochen später noch einmal kurz in der Kanzlei vorbeikam, um eine beglaubigte Abschrift der Urkunde abzuholen, die sie, wie sie sagte, "für die Bank" brauche. Sie trug einen neuen Schlüsselbund am Finger, mit genau zwei Schlüsseln daran, und wirkte, wie jemand, der endlich wieder seine eigenen Kontoauszüge liest.

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